Dienstag, 30. August 2011

Sind Rechte von Domaineigent�mern weltweit auf dem R�ckzug?

Das Landgericht Frankfurt am Main vertritt die Rechtsauffassung, dass DENIC Drittschuldnerin im Sinne von � 840 ZPO ist (Urteil vom 9. Mai 2011, Az.: 2-01 S 309/10) ist.

Die Wochenzeitung DIE ZEIT berichetet �ber neue Entwicklungen bei der Bek�mpfung von Urheberrechtsverletzngen im Internet:" Was tun gegen Internet-Portale, die sich nicht an nationales Recht halten? US-Beh�rden haben eine vermeintliche Patentl�sung entdeckt: Sie beschlagnahmen die Domainnamen der Angebote. Deutsche Ermittler eifern den Amerikanern nach, doch genau wie die Betreiber der Portale bewegen sich die Strafverfolger damit hart am Rande der Legalit�t." Die Rechte von Domaininhabern scheinen weltweit auf dem R�ckzug zu sein.. Dazu pa�t auch eine j�ngste Gerichtsentscheidung. Das Landgericht Frankfurt am Main vertritt die Rechtsauffassung, dass DENIC Drittschuldnerin im Sinne von � 840 ZPO ist (Urteil vom 9. Mai 2011, Az.: 2-01 S 309/10) ist. Damit bekommen Anw�lte, die Domains auch bei DENIC direkt f�r ihre Mandanten pf�nden lassen wollen, einen kr�ftigen R�ckenwind. Hans-Peter Oswald

http://www.pr-gateway.de/s/66385

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